FAQ – Häufig gestellte Fragen
Warum ist ein Aorta-Screening wichtig?
Das Aorta-Screening dient der Früherkennung von Aneurysmen und Arteriosklerose in der Hauptschlagader, die oft symptomlos verlaufen. Eine frühzeitige Diagnose kann das Risiko eines Gefäßrisses und damit lebensbedrohlicher Komplikationen erheblich reduzieren.
Für wen ist das Aorta-Screening empfehlenswert?
Das Screening wird besonders empfohlen für Menschen ab 65 Jahren sowie für Personen mit Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen oder familiärer Vorbelastung. Es eignet sich auch für Personen, die allgemein ihre Gefäßgesundheit überprüfen lassen möchten.
Welche Untersuchungsmethoden werden für das Screening verwendet?
Wir bieten das MRT (Magnetresonanztomographie) und den Ultraschall (Sonographie) an. Beide Verfahren sind schmerzfrei, strahlungsfrei und liefern zuverlässige Ergebnisse zur Beurteilung der Hauptschlagader.
Ist die Untersuchung schmerzhaft oder gefährlich?
Nein, sowohl die MRT als auch die Ultraschalluntersuchung sind völlig schmerzfrei und nebenwirkungsfrei. Es gibt keine Strahlenbelastung und die Verfahren können beliebig oft wiederholt werden.
Wie lange dauert ein Aorta-Screening?
Eine Ultraschalluntersuchung dauert in der Regel etwa 15–20 Minuten. Eine MRT-Untersuchung kann je nach Umfang bis zu 45 Minuten in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse werden anschließend von einem Radiologen ausgewertet.
Was passiert, wenn ein Aneurysma oder eine Verengung festgestellt wird?
Falls ein Aneurysma oder eine Verengung (Arteriosklerose) festgestellt wird, werden Sie umfassend über die Befunde informiert und eine passende Behandlung oder regelmäßige Überwachung wird empfohlen. Je nach Befund arbeiten wir eng mit Fachärzten zusammen, um die beste Therapie für Sie einzuleiten.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Aorta-Screening?
Unsere Praxis verfügt derzeit über keinen Kassensitz für die Radiologie, was bedeutet, dass wir radiologische Leistungen (mit Ausnahme von Röntgen- und einigen Ultraschall-Aufnahmen) nicht über die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen können. Ein Kassensitz ist die Voraussetzung dafür, dass Untersuchungen wie MRTs oder CTs von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden.
Daher müssen diese Leistungen als privatärztliche Untersuchungen abgerechnet werden. Das bedeutet, dass die Kosten von Ihnen als Patient selbst übernommen werden müssen oder – je nach Versicherung – von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet werden.
Trotz dieser Einschränkung möchten wir Ihnen dennoch eine radiologische Versorgung bieten. Wir informieren Sie gerne transparent über die anfallenden Kosten und stehen Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Termin vereinbaren
Sie möchten Ihre Hauptschlagader vorsorglich untersuchen lassen? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung. Wir beraten Sie individuell und führen die für Sie am besten geeignete Untersuchung durch – ob MRT oder Ultraschall.