FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Orthopäden und einem Unfallchirurgen?
Ein Orthopäde befasst sich mit der Diagnose und Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparats, oft im Bereich von chronischen Beschwerden wie Arthrose oder Fehlstellungen.
Ein Unfallchirurg hingegen ist spezialisiert auf die Behandlung akuter Verletzungen wie Knochenbrüche, Sehnenrisse oder Sportverletzungen, die durch Unfälle oder plötzliche Ereignisse verursacht werden.
Wann sollte ich einen Unfallchirurgen aufsuchen?
Ein Unfallchirurg ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie sich bei einem Unfall verletzt haben, sei es durch einen Sturz, einen Autounfall oder eine Sportverletzung. Typische Fälle sind Knochenbrüche, Gelenkverletzungen, Sehnen- oder Muskelrisse, die eine rasche und präzise Behandlung erfordern.
Werden die Kosten der unfallchirurgischen Behandlung von der GKV übernommen?
Ja, in den meisten Fällen werden die Kosten der unfallchirurgischen Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen, sofern es sich um eine medizinisch notwendige Versorgung handelt.
Im Falle eines Arbeits- oder Schulunfalls übernimmt die Berufsgenossenschaft i. d. R. die Kosten. Das gilt auch für erforderliche radiologische Untersuchungen wie MRT oder CT, die wir sonst nur unseren privatversicherten Patienten anbieten können. Unsere Praxis verfügt derzeit über keinen Kassensitz für die Radiologie, was bedeutet, dass wir radiologische Leistungen (mit Ausnahmen von
Röntgen- und Ultraschall-Aufnahmen) nicht über die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen können. Ein Kassensitz ist die
Voraussetzung dafür, dass Untersuchungen wie MRTs oder CTs von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden.
Wie lange dauert die Genesung nach einem Knochenbruch?
Die Genesungszeit hängt von der Art und dem Schweregrad des Knochenbruchs ab. Kleinere Brüche können innerhalb von sechs bis acht Wochen heilen, während komplizierte Frakturen oder solche, die operativ behandelt werden mussten, mehrere Monate benötigen können.
Welche konservativen Therapien bietet die Unfallchirurgie an?
Neben operativen Eingriffen bieten wir auch eine Reihe von konservativen Therapien an, um Verletzungen zu behandeln, ohne einen chirurgischen Eingriff durchführen zu müssen. Dazu zählen Eigenbluttherapie und die Versorgung mit Schienen oder Bandagen. Auch bei Arbeits- und Schulunfällen, die im Rahmen unserer BG-Zulassung behandelt werden, setzen wir auf möglichst schonende Methoden, um den Heilungsprozess zu unterstützen.
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In unserer unfallchirurgischen Abteilung in Düsseldorf sind Sie in guten Händen. Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!